Nicht jeder technische Defekt während der Garantiezeit ist automatisch auch ein Garantiefall. So lehnen beispielsweise alle Hersteller den Garantieanspruch bei Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, Verkalkungs- oder Abnutzungsschäden, Softwareproblemen, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen sowie Eingriffen in das Produkt oder dessen Modifikation ab. Zudem fallen gewisse Zusatzartikel (z.B. Batterien, Akkus, Projektionslampen, Gehäuse- und Verschleissteile) gar nicht unter die Garantie.
Weiter Details entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.